Das Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte erfordert, dass ich eine Bestätigung erstelle, dass Ihre Behandlung sofort beginnen kann.
Da ich zurzeit eine Warteliste habe, könnte ich Sie nicht sofort behandeln.
Sie können sich aber an andere Privatpraxen wenden, die Sie über den Link der OPK finden:
Hier finden Sie Informationen der Bundespsychotherapeutenkammer zur Kostenerstattung. Beachten Sie bitte besonders den Info-Kasten auf Seite 69:
https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2021/08/bptk_patientenbroschuere_2021-web3.pdf
Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie in einem Artikel von mir: